Samstag, 23. November 2024
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Gratulation zum Feuerwehrführerschein

Seit 1999 gilt aufgrund EU-Rechts der PKW-Führerschein Klasse B nur noch für Fahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Bei den Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen laufen jedoch tausende Fahrzeuge der Gewichtsklasse bis 7,5 Tonnen. Das entspricht dem früheren PKW-Führschein der Klasse 3/C1. Für diese war nun der kosten- und zeitaufwendige LKW-Führerschein erforderlich. Seit 2011 gibt es in Niedersachsen allerdings eine Sonderfahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen. 

Jens Haase, Gerätewart bei der Triangler Feuerwehr, arbeitete sich in das neue Thema ein, denn er darf diese Ausbildung selber durchführen. Zu den Anforderungen an den Ausbilder zählen, dass er mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren in Besitz des Führerscheins C1 ist. Die gleichen Voraussetzungen muss der Kamerad erfüllen, der die Prüfungsfahrt abnimmt. Diese Aufgabe übernahm die Fahrschule Greiner aus Gifhorn.

Die beiden Kameraden Marcel Nehrig und Dave Begoll absolvierten mindestens sechs je 45 Minuten lange Ausbildungseinheiten. In der Praxis ging es um die Beachtung des Toten Winkels, der Ladungssicherung, der Absicherung von Einsatzstellen sowie Fahrmanöver aller Art vorwärts und rückwärts, um die Fahrzeuge in seinen Abmessungen und Fahrverhalten kennen zu lernen.

Unter dem Strich eine für die Gemeinde sehr kostengünstige Lösung. Denn Gebühren fielen lediglich auf der Zulassungsstelle des Landkreises für die Ausstellung der Fahrberechtigung an.

V.l. Marcel Nehrig, Jens Haase und Dave Begoll

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